Sind sie erkrankt, arbeitsunfähig oder Pflegebedürftig?
Benötigen Sie Unterstützung im Haushalt? Sind sie auf der Suche nach einer Haushaltshilfe oder einer Unterstützung für den Alltag? Wir sind für Sie da!
Das Team der Senioren-Helferin unterstützt Sie im Haushalt, mit motiviertem und gut geschulten Personal.
Die Haushaltshilfe ist eine Sozialleistung welche als Entgeltersatzleistung aufgrund Krankheit, Arbeitsunfall oder Pflegebedürftigkeit von der Krankenkasse, einer Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung übernommen wird. Sie wird dann bezahlt wenn die Weiterführung des Haushalts aufgrund einer Krankenhausbehandlung oder einem anderen Grund nach § 23 Abs. 3 oder 4, § 37 oder §40 nicht möglich ist
Die Aufgaben einer Haushaltshilfe sind sehr weitgreifend, kurz gesagt übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Tätigkeiten. Wie zum Beispiel:
Grundsätzlich, jeder der bereit ist die Leistung zu bezahlen oder nach § 38 SGB 5 Abs. 1 Anspruch auf Haushaltshilfe hat. Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit schwerer Krankheit (insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus), Unfall oder Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung ist, dass eine mit im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen bzw. den Haushalt nicht führen kann.
Die Haushaltshilfe kann telefonisch oder schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Oftmals finden Sie das Formular (Antrag auf Haushaltshilfe) auch auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Serviceportal des Land Baden-Württemberg oder bei uns unter der Rufnummer 07473-9578821.
Wir unterstützen, beraten und übernehmen die Antragstellung für Ihre Haushaltshilfe, auch bieten wir die Möglichkeit, Haushaltshilfen Stundenweise oder im Rahmen der Verhinderungspflege zu beziehen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie über das Kontaktformular oder die nachfolgend angegebene Rufnummer 07473-9578821.
Unsere Leistungen in den Bereichen Haushaltshilfe und Pflege für Senioren:
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